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Förderprogrammen für Existenzgründer

Fördermittel Existenzgründung

Inhaltsübersicht

Existenzgründung – diese Fördermöglichkeiten gibt es

Die Finanzierung ist einer der größten „Knackpunkte“ im Zusammenhang mit Existenzgründungen. Viele Gründer bringen zwar Ideen aber wenig Geld für ihr Vorhaben mit. Daher sind fremde Kapitalgeber – in erster Linie Banken – gefragt. Die zeigen sich aber oft reserviert bei Gründungsfinanzierungen, weil sie die Erfolgsaussichten schwer einschätzen können und das Ausfallrisiko fürchten.

Ohne öffentliche Förderung könnten viele Gründungen gar nicht verwirklicht werden. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen für Existenzgründer. Überwiegend handelt es sich um zinsgünstige Darlehen, aber auch um Zuschüsse, Bürgschaften oder echtes Beteiligungskapital. Um die Förderung zu erhalten, muss die Tragfähigkeit des Vorhabens anhand eines Business Plans und entsprechender Planungsrechnungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus hat jedes Programm seine eigenen Anforderungen. Hier ein Überblick über die „Förderlandschaft“ für Gründer.

1. Zuschüsse

Zuschüsse sind besonders begehrte Fördermittel. Denn sie müssen im Regelfall nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich quasi um „geschenktes“ Geld. Da diese Art der Förderung für Fördermittelgeber relativ teuer ist, gibt es nicht allzu viele Angebote in diesem Bereich und die Zuschussbeträge sind recht begrenzt. Die beiden wichtigsten Zuschuss-Maßnahmen auf Bundesebene sind:

– der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: damit wird die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit unterstützt. Bezieher von Arbeitslosengeld I können den Zuschuss erhalten, wenn sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung.

– Zuschüsse im Rahmen des EXIST-Programms: Dieses Programm fördert Existenzgründungen aus dem Hochschulbereich. Im Programmteil EXIST-Gründerstipendium erhalten Studenten, Promovenden und wissenschaftliche Mitarbeiter mit dem Ziel Selbständigkeit Stipendien. Im Programmteil EXIST-Forschungstransfer wird Forschung und Entwicklung im Vorfeld von Gründungen bezuschusst.

2. Förderdarlehen

Förderdarlehen für Gründungen werden auf Bundesebene vor allem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben, auf Länderebene sind eigene Förderinstitute zuständig. Die Kreditvergabe erfolgt nicht unmittelbar, sondern – mit ganz wenigen Ausnahmen – über Banken. Die prüfen das Vorhaben und stellen den Antrag. Die wichtigsten bundesweiten Gründerdarlehen sind:

– ERP-Gründerkredit Startgeld: bietet zinsgünstige Darlehen bis 100.000 Euro für kleinere Gründungsvorhaben.
– ERP-Kapital für Gründung: ist eine Förderung, die Gründern eigenkapitalähnliche Mittel in Form nachrangiger Darlehen zur Verfügung stellt. Möglich sind Kredite bis zu 500.000 Euro.
– ERP-Gründerkredit Universell: ist die „Allzweckwaffe“ in der Darlehensförderung. Möglich sind Kredite bis zu 25 Millionen Euro zur Finanzierung von Investitionen und auch von Betriebsmitteln im Zusammenhang mit Gründungen.
– Mikrokredite aus dem Mikrokreditfonds Deutschland: werden über spezielle Mikrofinanzinstitute an Klein- und Nebenerwerbsgründer vergeben. Möglich sind Kredite bis zu 20.000 Euro.

3. Bürgschaften

Bei vielen Gründern stellen fehlende Sicherheiten die entscheidende Hürde bei Bankfinanzierungen dar. Hier bieten die Bürgschaftsbanken Hilfe. Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Es gibt sie in jedem Bundesland. Die Förderung erfolgt über Bürgschaften, die als Ersatzsicherheiten fungieren. Sowohl Gründer als auch bestehende Unternehmen können die Bürgschaften nutzen. Bei manchen Förderdarlehen ist auch eine sogenannte Haftungsfreistellung vorgesehen. Die finanzierende Bank wird dann von der Haftung gegenüber dem Förderinstitut freigestellt, wenn der Darlehensnehmer ausfällt. Dadurch sind Banken auch bei fehlenden Sicherheiten zur Finanzierung bereit.

4. Beteiligungskapital

Eigenkapital wird bei Gründungen als „Verlust- und Risikopuffer“ dringend gebraucht und trägt wesentlich zu einer soliden Finanzierung bei. Die meisten Gründer verfügen aber noch über wenig Vermögen, um ausreichend Eigenmittel in ihr Vorhaben einbringen zu können. Wer Eigenkapital benötigt, kann ebenfalls auf Förderung hoffen. Im Fokus stehen dabei vor allem innovative Gründungsvorhaben. Das ist u.a. beim High-Tech-Gründerfonds Deutschland der Fall. Hier sind Finanzierungen als Kombination aus Beteiligung und Darlehen bis zu 600.000 Euro möglich. Beteiligungen bieten auch die sogenannten mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern. Sie sind eng mit den Bürgschaftsbanken verbunden. Ansonsten erfolgt die Beteiligungsförderung mehr indirekt. Das heißt: Gründer werden nicht unmittelbar gefördert, sondern Investoren – zum Beispiel Venture-Capital-Fonds, Business Angels, Wagnisfinanzierer usw. – erhalten Fördermittel, wenn sie sich bei Existenzgründungen engagieren.

Quellen:

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