Betriebliche Versicherungen - Versicherungen für Gründer, Selbständige & Start-ups

Welche Versicherungen braucht ein Gründer, Selbständiger & Start-up?

Ob eine Gründung zum nachhaltigen Unternehmenserfolg führt, kann im Gegensatz zu einer ganzen Reihe damit einhergehender finanzieller Risiken nicht abgesichert werden: Gründer benötigen einige Versicherungen, um nicht nur für sich selbst, sondern vor allem auch für die Angehörigen Verantwortung zu übernehmen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Regel geht mit einer Gründung der Schritt in die Selbständigkeit einher – und damit der Ausstieg aus den gesetzlichen Versicherungssystemen. Um auch für eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung ein bedarfsgerechtes Einkommen außerhalb der sozialen Sicherungssysteme abzusichern, empfiehlt sich daher die Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese wird abgestellt auf den konkret ausgeübten Beruf, die Leistungen können bedarfsgerecht als Rente vereinbart werden. Da die Beiträge risikogerecht kalkuliert werden, spielen Alter und Gesundheitszustand sowie die berufliche Tätigkeit die entscheidenden Rollen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Angebote am Versicherungsmarkt gehen weit auseinander – sowohl in den formulierten Bedingungen, die sich direkt auf die Leistungspflicht auswirken, als auch in den Beiträgen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher immer auf der Grundlage ausführlicher Vergleiche ausgewählt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung

Wie in jedem anderen Lebensbereich auch können Forderungen Dritter, die wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachter Schäden gegen das Start-up oder den Gründer gerichtet werden, die finanzielle Existenz bedrohen. Eine haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt gleich mehrere Funktionen: Zunächst prüft sie, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Kann dem Start-up oder dem Gründer kein Verschulden nachgewiesen werden, wird die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Forderungen zur Not auch vor Gericht abwehren. Sind die Schadenersatzansprüche berechtigt, wird die Betriebshaftpflichtversicherung diese regulieren – und zwar im Rahmen der versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Ausschlaggebend für den umfassenden Versicherungsschutz ist die exakte Beschreibung des Geschäftsfeldes, das mit der Gründung bedient werden soll. Auf dieser Grundlage wird die Kalkulation der Versicherungsbeiträge vorgenommen, wobei es erhebliche Differenzen in Bezug auf Umfang und Beitrag geben kann.

Krankenversicherung

Behandlungs-, Therapie- und Krankenhauskosten, die krankheits- oder unfallbedingt für den Gründer anfallen, gehören in den Bereich der Krankenversicherung. Ob hier eine gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung in Frage kommt, hängt nicht zuletzt von Sozialversicherungsstatus und dem familiären Umfeld ab. Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kann sinnvoll sein, wenn der Gründer Kinder hat, die in der privaten Krankenversicherung jeweils separat versichert werden müssten. Ist er jedoch noch jung und gesund, kann er als Privatversicherter durchaus Beiträge in relevanter Höhe einsparen und gleichzeitig einen komfortablen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Die Abwägung sollte mit Weitsicht erfolgen, da die Rückkehr in das Sozialversicherungssystem nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Wichtig ist die zusätzliche Absicherung von Krankentagegeld als Ausgleich des Einkommensverlustes im Krankheitsfall – und das in beiden Varianten. Welche Karenzzeit dabei vereinbart werden kann, hängt davon ab, ob und welchem Maße der Gründer im Krankheitsfall weiterhin Einkommen bezieht.

Rechtsschutzversicherung

Versicherungen sollen finanzielle Risiken minimieren – die Rechtsschutzversicherung macht aus der Unwägbarkeit von Anwalts- und Gerichtskosten eine kalkulierbare Größe: Für die Bereiche Berufs-, Privat-, Verkehrs- und Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz können Gründer absichern. Darüber hinaus kommt der erweiterte Straf-Rechtsschutz in Frage, um für den Fall einer Strafanzeige umfassend vorzubeugen. Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung modular aufgebaut, sodass der Zuschnitt auf die konkreten Bedürfnisse jederzeit möglich ist. Im Baustein Unternehmens-Rechtsschutz spielen insbesondere der Arbeits- und der Verkehrs-Rechtsschutz die wichtigen Rollen. Die Kosten für einen anwaltlichen Beistand bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen würden beispielsweise dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Allerdings gibt es in den Versicherungsbedingungen erhebliche Unterschiede, die einen seriösen Vergleich unverzichtbar machen.

Rentenversicherung

Die Altersvorsorge hat bei einer Gründung vielleicht nicht oberste Priorität, sollte jedoch nicht aus dem Auge verloren werden. Ob im konkreten Fall private Versicherungen, geförderte Versicherungsinstrumente oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll sind, hängt wiederum vom Alter des Gründers und seinem Umfeld ab. Die privaten Lebens- und Rentenversicherungen empfehlen sich bevorzugt in ihren fondsgebundenen Varianten, um eine annehmbare Rendite erzielen zu können. Als staatlich geförderte Rentenversicherung kann die Rürup-Rente eine Alternative sein, die zumindest über den steuerlichen Vorteil und mit ihrer Beitrags-Flexibilität punkten kann. Kommt die betriebliche Altersversorgung in Frage, beispielsweise in Form einer Direktversicherung oder Pensionszusage, sollten diese Möglichkeit mit Weitsicht ausgeschöpft werden. Die verbindliche Zusage einer Pension setzt nämlich voraus, dass das Start-up Gewinne erwirtschaftet: Zunächst werden gewinnreduzierende Rückstellungen gebildet, die in der Bezugsphase der Rentenversicherung wiederum aktiviert werden – die Bilanz wird also beeinflusst. Das Portfolio an Produkten für die Altersvorsorge ist breit gefächert, sodass ein Gründer seine Versorgung sukzessive, aber konsequent aufbauen kann.

Existenzgründung – weitere wichtige Versicherungen bedenken

Das Risiko des vorzeitigen Todes sollte bei jeder Gründung bedacht und mit entsprechenden Versicherungen abgefangen werden. Die günstigste Form ist die Risikolebensversicherung, die sowohl für das Unternehmen als auch die Angehörigen enorme finanzielle Sicherheit im Ernstfall bringen kann. Darüber hinaus sind die Sach-, technischen und Kfz-Versicherungen für Betriebseinrichtung, elektronische Geräte, Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeuge im Vorfeld zu bedenken. Vor allem bei der Aufnahme von Finanzierungen erhalten diese Absicherungen eine noch größere Bedeutung: Kommt es zum Schaden, müssten sonst die Kredite weiter bedient und zusätzlich die Reparaturen oder im Ernstfall der Ersatz bestritten werden.

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