Fördermittel

Fördermittel für Gründer & Start-ups

Für die Existenzgründung steht eine große Anzahl unterschiedlichster Förderprogramme zur Auswahl, die beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgelistet sind. Zum Teil handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse; großteils jedoch um Darlehen des Bundes, der EU oder der einzelnen Bundesländer.

Existenzgründung und Förderprogramme

Eines der größten Probleme von Existenzgründern ist die Aufstockung des vorhandenen Eigenkapitals mit ausreichend Fremdkapital, um für die Gründung des Unternehmens eine solide Basis zu schaffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet in Kooperation mit Förder- und Bürgschaftsbanken des Bundes, der Länder und der EU zahlreiche Fördermöglichkeiten an. Diese Fördermittel ermöglichen einem Start-up eine gesunde finanzielle Ausgangsbasis und erleichtern die Existenzgründung. Dies gilt vor allem für nicht rückzahlbare Zuschüsse wie den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, der für die Gründung eines Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit heraus vergeben wird. Erste Orientierung zu Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bietet z.B. die Förderdatenbank des  Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Förderprogramme ohne Rückzahlung für das Start-up

Um die Gründung eines Unternehmens jedem Bürger zu ermöglichen, wurden verschiedene Förderprogramme ohne Rückzahlung entwickelt. Dazu zählen der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren monatlichen Zuschuss über einen begrenzten Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Für Forschungsteams und Studierende sowie technologieorientierte KMU bietet sich das im Rahmen einer Kooperation des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und des Europäischen Sozialfonds ins Leben gerufene Förderprogramm EXIST an. Wie bei den Geldern aus dem Gründungszuschuss handelt es sich auch hier um nicht rückzahlbare Fördermittel.

Fördermittel für die Existenzgründung als Darlehen

Alternativ zu den nicht rückzahlbaren Förderprogrammen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologien ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten in Form von Darlehen oder Bürgschaften. Diese speziellen Fördermittel präsentieren sich als zinsgünstige Alternative zum klassischen Darlehen mit zusätzlichen Vorteilen. Vor allem für die durch Förderbanken vergebenen Nachrangdarlehen, die eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital darstellen und eine eigenkapitalähnliche Funktion aufweisen, sind eine wichtige Finanzierungsform für jedes Start-up. Da diese Darlehen gegenüber anderen Darlehen eine nachrangige Position aufweisen und in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen werden, erhöht sich die Bonität des Jungunternehmers und der Weg zu anderen Finanzierungsformen über Banken wird geebnet. Eine zentrale Rolle im Rahmen der Kapitalbeschaffung bei der Start-up Gründung spielen Bürgschaftsbanken. Sie übernehmen die Absicherung von Förderdarlehen oder normale Darlehen für die Gründung bei der Hausbank. Benötigt ein Start-up Bürgschaften für Kontokorrentkredite, Leasingfinanzierungen oder Avalkrediten, erfolgt die Bürgschaft innerhalb der Förderprogramme ebenfalls durch eine Bürgschaftsbank.

Beteiligungen anstelle von Darlehen als Fördermöglichkeiten

Für technologieorientierte Gründungen mit hohem Investitionsbedarf steht die Alternative der Beteiligung zur Auswahl. Voraussetzung ist die Tragfähigkeit der Gründung, die finanziert werden soll. Bei Erfüllung aller Kriterien übernehmen Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MGB) die Beteiligung im Rahmen der MBG Förderprogramme. Dabei handelt es sich um nicht gewinnorientierte und wettbewerbsneutrale Selbsthilfeeinrichtungen, die unter dem Dach der gewerblichen Wirtschaft der einzelnen Bundesländer agieren. Der zur Verfügung stehende Fonds wird entsprechend der Nachfrage vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie regelmäßig aufgestockt. Abhängig vom vorhandenen Eigenkapital des Existenzgründers erfolgt eine Förderung bis zu einer maximalen Höhe von 250.000 Euro. Höhere Summen werden im Ausnahmefall gewährt. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer stillen Beteiligung, um die Haftkapitalbasis eines Start-up zu verbessern. Im Normalfall beträgt die Laufzeit 10 Jahre und wird mit einer Beteiligungsvergütung, bestehend aus der Festvergütung und dem gewinnorientierten Zinssatz, verzinst. Eine vorzeitige Rückzahlung ist gegen Zahlung eines Aufschlages (Agio) möglich. Eine besonders Variante dieser Form der stillen Beteiligung für Gründer mit Migrationshintergrund, Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit oder Frauen und andere Zielgruppen ist der Mikromezzaninfonds bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Solche eine Beteiligung weist beispielsweise eine Laufzeit von 10 Jahren und eine feste Vergütung von 8 % p.a. auf. Zusätzlich fallen Kosten in Form einer gewinnabhängigen Rendite in Höhe von 1,5 % p.a. an. Förderprogramme unterstützen Coaching während der Existenzgründung Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten in Form von Bürgschaften, nachrangigen Darlehen, dem Gründungszuschuss oder der stillen Beteiligung stehen Existenzgründern Programme in Form von Coachings durch Unternehmensberatungen mit Spezialisierung auf die Gründung von Unternehmen zur Auswahl. Im Rahmen des Coachings erhält der zukünftige Jungunternehmer kompetente Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans und der damit verbundenen Analysetätigkeiten, der richtigen Auswahl der Fördermittel und in allen nötigen Schritten, die mit der Unternehmensgründung verbunden sind. Eines dieser Programme war KfW Gründercoaching Deutschland, bei dem ein Zuschuss für qualifizierte Beratung von bis zu 3.000 Euro gewährt wurde. Das KfW Gründercoaching Deutschland Programm wurde zum 31. Dezember 2015 eingestellt. Das neue Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun unter dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammengefasst.

Für den Fall, dass ein Förderprogramm nicht infrage kommt, der könnte sich für den Artikel „Investoren finden“ interessieren.

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